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Beförderungsbedingungen

FRA-Bus Personalbus Flughafen Frankfurt

Bedingungen zur Beförderung und Verhaltensregeln

Die Benutzung der Personalbuslinie FRA-Bus unterliegt den nachfolgend aufgeführten Bedingungen:

1. Zur Benutzung der Busse sind nur Beschäftigte oder Besucher von auf dem Flughafen ansässigen Firmen berechtigt.

2. Die Benutzung der Busse ist entgeltpflichtig (Busnutzungsentgelt). Zur Benutzung sind nur Personen berechtigt, für die der Arbeitgeber des Buznutzers den in Rechnung gestellten Infrastrukturkostenanteil der Personalbuslinien entrichtet hat oder die im Besitz eines zuvor erwoebenen Bustickets sind.

3. Der Busnutzer erkennt mit dem Einstieg in den Personalbus die Beförderungsbedingungen an.

4. Die Beförderung von Personen ist ausgeschlossen, wenn diese:

a. eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Personalbuslinie FRA darstellen (insbesondere Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke und/ oder anderer berauschender Mittel stehen, Schusswaffen mit sich führen ohne hierzu eine gesonderte Berechtigung zu haben;
b. keinen gültigen Flughafenausweis in Betriebsbereichen der Fraport AG mit sich führen und/oder sich der Feststellung der Firmenzugehörigkeit und Personalien verweigern,
c. sich nicht an die unter Ziffer 4 und Ziffer 5 aufgeführten Verhaltensregeln halten.

Der Fahrer des Busses ist dabei ebenso zum Ausschluss der betreffenden Person berechtigt, wie Mitarbeiter der Airport Security des Flughafens Frankfurt und von der Fraport bestelltes Kontrollpersonal.

5. Der Busnutzer hat sich jederzeit bei der Benutzung der Personalbuslinie FRA-Bus so zu verhalten, dass

a. die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Personalbuslinie und des Busses selbst;
b. die Sicherheit der anderen Busnutzer und die eigene Sicherheit nicht gefährdet wird;
c. die Rücksicht auf andere Nutzer gewahrt wird.
Den Anweisungen des Fahrers und/ oder der Mitarbeiter der Airport Security ist unmittelbar Folge zu leisten.

6. Dem Busnutzer ist es insbesondere nicht gestattet

a. den Fahrer während der Fahrt anzusprechen und sich mit ihm zu unterhalten;
b. die Türen während der Fahrt (sowie außerhalb der gekennzeichneten Flaltestellen) eigenmächtig zu öffnen;
c. Gegenstände mit sich zu führen, die in Art und/ oder Größe einer gesonderten Beförderung bedürfen (z.B. Frachtgut, Gefahrgut, Tiere, usw.);
d. zu rauchen (auch elektrische Zigaretten oder dergleichen) oder Betäubungsmittel zu konsumieren;
e. Lebensmittel zu sich zu nehmen oder offene Lebensmittel (wie z.B. Speiseeis, Hamburger, Pommes Frites, usw.) mit zu nehmen;
f. den Bus zu verunreinigen oder beschädigen;
g. elektronische Medien ohne Kopfhörer zu benutzen;
h. zu betteln und ohne Zustimmung der Fraport AG zu sammeln, zu werben u.ä.

7. Vom Nutzer verursachte Verunreinigungen hat dieser umgehend selbst zu beseitigen, sofern und soweit dies möglich ist. Im Falle von Schäden oder größeren Verunreinigungen hat der Verursacher die durch die Beseitigung anfallenden Kosten zu tragen.

8. Im Falle einer nicht erforderlichen Benutzung von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Nothammer) durch einen Nutzer hat dieser den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen und für eventuelle weitergehende zivilrechtlichen Ansptüche des Bunternehmers, der Fraport AG und Dritter einzustehen.

9. Sollte bei Kontrollen von Mitarbeitern der Airport Security des Flughafens Frankfurt festgestellt werden, dass Busfahrgäste nicht berechtigt sind den Personalbus zu nutzen, werden Daten wie Name und Arbeitgeber usw. erhoben.

Die Mitarbeiter der Airport Security sind zusätzlich zusätzlich befugt, unberechtigte Fahrgäste aus den Bussen zu verweisen. Dies enthebt nicht nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Busnutzungsentgelts.

Stand: Mai 2017

Fraport AG, 60547 Frankfurt am Main – E-Mail: Personalbuslinie@fraport.de – Tel. 069-690 27979